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Aktueller Prüfungsstand der Gebrauchsmusteranmeldungen in China


Chinesische Patentanwältin: Lingling HU
Linda Liu & Partners
 
Das Gebrauchsmuster kann günstig und schnell erlangt werden. Außerdem wird die Rechtsausübung nicht streng begrenzt wie in Deutschland oder in Japan. Die Anzahl  der Gebrauchsmusteranmeldungen nimmt daher von Jahr zu Jahr zu, mit Ausnahme des Jahres 2014.


 
Tabelle 1: Anzahl der chinesischen Gebrauchsmusteranmeldungen von inländischen Anmeldern und ausländischen Anmeldern in den Jahren 2013-2017
 
 
Die Prüfung der Gebrauchsmusteranmeldungen hat sich verändert, seitdem das „Projekt zur Verbesserung der Qualität der Patente“ von SIPO ausgearbeitet und durchgesetzt wurde.
 
Erstens wurden mehr Gebrauchsmusteranmeldungen als „nicht neu“ festgestellt.
 
Die Prüfungsstelle für Gebrauchsmusteranmeldungen verwendet ein Maschine-Recherchen-System, welches die betreffenden Entgegenhaltungen automatisch anzeigt. Zurzeit fordert die Prüfungsstelle an, die Recherchefähigkeit der Prüfer zu erhöhen. Folglich sind mehr Gebrauchsmusteranmeldungen als „nicht neu“ festgestellt.
 
Seit 2017 hat unsere Kanzlei insgesamt 21 sich auf Neuheit beziehende Bescheide für Gebrauchsmuster bekommen, während 470 Gebrauchsmusteranmeldungen von uns eingereicht wurden. Die Rate lautet 21/470=4.5%. Im Vergleich hatten wir vor 2017 insgesamt 10 sich auf Neuheit beziehende Bescheide für Gebrauchsmuster bekommen, während 1992 Gebrauchsmusteranmeldungen eingereicht wurden. Die Rate war nur 0.5%.
 
2 der 21 Bescheide seit 2017 haben wir in der ersten Hälfte des Jahres bekommen, 10 in der zweiten Hälfte des Jahres, und 9 im Jahr 2018. Daran lässt sich erkennen, dass die Anzahl der Bescheide um Neuheit seit Jahresmitte 2017 drastisch angestiegen ist, und auch im Jahr 2018 weiterhin hoch bleibt.
 
Bei Antwort auf Bescheid um Neuheit sollte man darauf achten, dass der Prüfer nicht zuständig ist, die erfinderische Tätigkeit zu prüfen, deshalb braucht man nur die Neuheit der Anmeldung zu berücksichtigen. Darüberhinaus hat der Anmelder normalerweise höchstens zwei Gelegenheiten, um den Prüfer zu überzeugen. Das bedeutet, dass die Anmeldung zurückgewiesen wird, wenn der Prüfer von 1. und 2. Antwort nicht überzeugt wurde.
 
Zweitens verlängert sich die Prüfungsdauer der chinesischen Gebrauchsmusteranmeldungen.
 
SIPO teilte vor kurzem mit, dass sich die Prüfungsdauer der chinesischen Gebrauchsmusteranmeldungen auf 7 bis 14 Monate verlängert. Laut Statistik von unserer Kanzlei ist eine Verzögerung der Erteilung von Gebrauchsmustern deutlich erkennbar. Eine Erteilungsmitteilung konnte man vor 2017 innerhalb von drei bzw. vier Monaten bekommen, falls keine zusätzlichen Bescheide bekommen wurden. Die Zeit beträgt seit 2018 ungefähr fünf bis sechs Monate.
 
Drittens hat sich die Anzahl der Prüfungsstelle vergrößert.
 
 
Die chinesischen Prüfer verteilen in Patentamt und neun Kooperationszentren in Peking, Tianjin und Henan usw. Zuvor waren die Prüfer für Gebrauchsmuster meistens im Kooperationszentrum in Peking. Mit steigender Anzahl der Gebrauchsmusteranmeldungen gründete das Kooperationszentrum Henan im Jahr 2017 eine Prüfungsstelle für Gebrauchsmusteranmeldungen, die zahlreiche Gebrauchsmusteranmeldungen prüft. Weiterhin trägt auch das Kooperationszentrum Tianjin bei.
 
Der Prüfungsstandard in verschiedenen Prüfungsstellen variiert. Beispielsweise haben nach unserer Erfahrungen das Kooperationszentrum Peking und das Kooperationszentrum Henan unterschiedliche Standards um Objekt, d.h. darf eine Erfindung von Gebrauchsmuster schützen. Es ist unvorhersehbar, von welcher Prüfungsstelle eine Anmeldung geprüft wird. Deswegen kann man in naher Zukunft die Erteilungsaussicht einer z.B. Software betreffenden Gebrauchsmusteranmeldung sehr schwer vorhersagen.
 
Zusammengefasst wird die Prüfung der Gebrauchsmusteranmeldung strenger. Das bringt bestimmte Begrenzungen für den Anmelder der Gebrauchsmusteranmeldung, aber gleichzeitig trägt dies zur Qualitätserhöhung der chinesischen Patente bei.
 


©2008-2025 By Linda Liu & Partners, All Rights Reserved.
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