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Antrag auf Einfuhr und Anmeldung für Rechtschutz neuartiger Pflanzensorten


Direktorin der Entwicklungsabteilung  
Crystal Dou
 
Chinesischer Patentanwalt  
He Liu
Office@lindapatent.com
 
Die Entwicklung der Anlagentechnik hat sich unser Esstisch sehr bereichert und unser Leben vielfältig gestaltet. Rosenlilien im Blumenladen sind Ausdruck der modernen Agrartechnologie. Dank der Fortschritte und der Errungenschaften der modernen Landwirtschaft kommen beispielsweise das Entstehen neuartiger Früchte mit reichem Geschmack im Supermarkt und attraktiver Farbe sowie die zarten und charmanten Rosen und Lilien im Blumenladen zum Ausdruck.
 
Eine neuartige Pflanzensorte hat von der Forschung und Entwicklung bis zum Auftreten im Esstisch eines Verbrauchers die Bemühungen unzähliger Pflanzenwissenschaftler vereint. Beim Recht an neuartigen Pflanzensorten handelt es sich um eine Art von Rechten an geistigem Eigentum, das sich auf das ausschließliche Nutzungsrecht bezieht, das durch die Erteilung der neuartigen Pflanzensorten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen den Züchtern, wie einem Unternehmen oder einer Person, zusteht.
 
In den letzten Jahren hat die Anzahl der Anmeldungen und der Erteilungen neuartiger Pflanzensorte in China stark zugenommen. Bis zum Ende 2019 betrug die Gesamtzahl der Anmeldungen mehr als 34.000 und die Gesamtzahl der Erteilungen ungefähr 14.000, wobei die Anzahl der jährlichen Anmeldungen drei Jahre in Folge den ersten Platz in der Welt einnimmt. Für ausländische landwirtschaftliche Unternehmen oder Forschungsinstitute bedeutet die Erlangung des Sortenschutzrechts an den neuartigen Pflanzensorten einen hohen kommerziellen Wert. Im Unterschied zum Rechtsschutz an dem anderweitigen geistigen Eigentum bezieht sich der Sortenschutz der neuartigen Pflanzensorten auf die Landwirtschafts- und Umweltsicherheit des Landes, ist das entsprechende Anmeldungsverfahren viel komplizierter und strenger.
 
Seit Kurzem lassen sich die Patentanwälte unserer Kanzlei, die als Vertreter für den Sortenschutz qualifiziert sind, häufig von den ausländischen Instituten für Züchtung neuartiger Pflanzensorten beraten. Hierzu versuchen die Autoren, unseren Lesern einen Überblick darüber zu schaffen, wie die ausländischen neuartigen Pflanzensorten in China eintreten und sich schützen lassen.
 
I. Einfuhrformalitäten der Anzuchtmaterialien
 
1. Antrag auf Einfuhrlizenz
 
Um den Schutz der neuartigen Pflanzensorten zu beantragen, müssen die entsprechenden Anzuchtmaterialien in China eingeführt werden. Nach den Bestimmungen des Chinesischen Landwirtschaftsministeriums sollte zunächst einen Antrag auf die Genehmigung der Einfuhr der aquatischen Produkte und Setzlinge bei der landwirtschaftlichen administrativen Behörde des Einführungsorts eingereicht werden. Beim Antrag sind folgende Unterlagen erforderlich:
 
a. Antragsformular des Chinesischen Landwirtschaftsministeriums für die Ein-/Ausfuhr von Setzlingen der Tiere und Pflanzen
 
b. Gebrauchsbefugnis des Geschäftsorts;
 
c. Kaufvertrag;
 
d. Zeugnis für Herkunftsort der einzuführenden aquatischen Produkte und Setzlinge.
 
Falls der Anmelder selbst über die Ein-/Ausfuhrberechtigung verfügt, sind folgende Unterlagen erforderlich:
 
e. die von der Behörde erteilte Qualifikation des Ein-/Ausfuhrgeschäfts;
 
Falls der Anmelder selbst über keine Ein-/Ausfuhrberechtigung verfügt, sind folgende Unterlagen erforderlich:
 
f. Bevollmächtigungsvertrag;
 
g. die von der Behörde erteilte Qualifikation des Ein-/Ausfuhrgeschäfts.
 
Für die Unternehmen zur Ein- oder Ausfuhr der aquatischen Produkte und Setzlinge, die nicht in der <Liste der aquatischen Produkte und Setzlinge mit Ein-/Ausfuhrgenehmigung> aufgelistet sind, sind neben den obigen Unterlagen weiterhin die folgenden Informationen bereitstellen: 1. der Status der Länder oder Regionen, woraus die eingeführten aquatischen Produkte und Setzlinge stammen; 2. die Beschreibung der künstlichen Züchtung oder Vermehrung der aquatischen Produkte und Setzlinge; 3. die aktuellen Krankheitssituation der eingeführten aquatischen Produkte und Setzlinge. Die Informationen über die Genehmigungsformalitäten lassen sich auf der Webseite der lokalen landwirtschaftlichen Behörden erkunden.
 
Erfahrungsgemäß unterscheiden sich geringfügig die Zeitdauern und Formen der Einfuhrgenehmigung der Pflanzensorten der landwirtschaftlichen Behörden an verschiedenen Einfuhrorten voneinander. Daher schlagen wir vor, sich vor der Einfuhr in China bei den spezialisierten Anwälten beraten zu lassen, um die besten geeigneten Einfuhrorten hinsichtlich den unterschiedlichen Pflanzensorten (Kräutern oder Holzen) auszuwählen.
 
2. Formalität hinsichtlich des Quarantäneverfahrens
 
Nach der Erlangung der Einfuhrgenehmigung ist im nächsten Schritt das Quarantäneverfahren durchzuführen. Zuständig ist in der Regel die Halle der öffentlichen Dienste des Ministeriums für Landwirtschaft, und die einzureichenden Antragsmaterialien umfassen Folgendes:
 
a. die Originalkopie des <Antrags auf Einfuhr der Setzlinge der ausländischen Pflanzen>
 
b. die Originalkopie des <Formulars zur Genehmigung für die Ein- /Ausfuhr der Setzlinge/Samen der Feldfrüchte>, genehmigt von der zuständigen administrativen Behörde für die Landwirtschaft , oder die Originalkopie des <Formulars zur Genehmigung für die Ein-/Ausfuhr der Grassamen>, genehmigt von der zuständigen administrativen Behörde für die Grassamen .
 
c. Falls es zum ersten Mal (nie eingeführt oder drei Jahre in Folge nicht eingeführt) eingeführt wird, ist die Originalkopie einer Erklärung über die Krankheitssituation der eingeführten aquatischen Produkte und Setzlinge im Ursprungsland vorzulegen.
 
Nachdem die Halle der öffentlichen Dienste des Ministeriums für Landwirtschaft die Unterlagen erhielten, prüft sie den <Antrag auf Einfuhr der Setzlinge der ausländischen Pflanzen> und nimmt ihn an, wenn die einschlägigen Materialien  vollständig sind. Nach der Annahme erfolgt die Auswertung der Materialien und gegebenenfalls die Auswertung oder die Risikoanalyse durch die Koordination der Experten. Schließlich wird die Genehmigungsdokumente nach den einschlägigen Gesetzen oder Vorschriften verarbeitet. Dieses Verfahren dauert üblicherweise zwanzig Tage, und im Falle der Auswertung durch die Experten, nicht länger als zwei Monate.
 
3. Die Formalität zur Zollanmeldung und Zollabfertigung
 
Nach der Erledigung der Formalität hinsichtlich des Quarantäneverfahrens kann im nächsten Schritt der Transport der Anzuchtmaterialien arrangiert werden. Nachdem die Anzuchtmaterialien angekommen sind, muss beim Zoll eine Zollabfertigung beantragt, die oben genannte Einfuhr- und Inspektions- und Quarantänelizenz sowie andere einschlägigen Unterlagen eingereicht, mit der Inspektion zusammengearbeitet und der Zoll gezahlt werden.
 
4. Die Isolierungspflanzung
 
Nach der Zollabfertigung muss die Isolierungspflanzung erfolgen. Bei der Isolationspflanzung muss der Anmelder vorab mit der Isolationspflanzbasis kontaktieren. Für die Isolationspflanzung muss ein Wachstumszyklus der Pflanze abgeschlossen sein. Nach Ablauf eines Wachstumszyklus erstellt die Quarantäneabteilung der Pflanzen einen Pflanzengesundheitsbericht. Es ist zu empfehlen, dass der Anmelder im Voraus mit dem Anwalt kommuniziert, um die isolierte Pflanzbasis zu bestimmen.
 
II.Prozessablauf für die Anmeldung des Sortenschutzes
 
Die ausländischen Anmelder (einschließlich Ausländer, der ausländischen Unternehmen oder der anderen ausländischen Einrichtungen) müssen eine Agentur als Vertreter beauftragen, um den Antrag bei der Prüfungs- und Genehmigungsbehörde zu stellen.
 
Nach dem Abschluss der Isolationspflanzung kann die Phase der Anmeldung zum Sortenschutz  gestartet werden. Insgesamt umfasst sie drei Phasen, nämlich Anmeldung, Prüfung, und Erteilung.
 
Während des Anmeldeverfahrens ist zunächst das Online-Anmeldungsformular auszufüllen und die einschlägigen Materialien sind per Post oder direkt beim Amt für den Schutz neuartiger Pflanzensorten des Ministeriums für Landwirtschaft einzureichen. Die einschlägigen Materialien umfassen einen Antrag, eine Beschreibung und Fotos (in zweifacher Ausfertigung). Das Amt für den Schutz neuartiger Pflanzensorten führt dann eine formelle Prüfung nach dem Empfang der Materialien durch und erlässt bei der Erfüllung der Anforderungen (einschließlich der nachträglichen Erfüllung durch eine Berichtigung) eine “Mitteilung über die bestandene formelle Prüfung”, verteilt eine Anmeldungsnummer und führt die Bekanntmachung aus. Für die Anmeldungen, die offensichtlichen Defekte aufweisen, erlässt der Prüfer in einem “Prüfungsbescheid”, weist auf die Defekte hin und gibt eine Erwiderungsfrist an. Der Anmelder sollte innerhalb der Frist argumentieren oder Änderungen zur Berichtigung vornehmen. Falls der Anmelder innerhalb der Frist nicht auf den Prüfungsbescheid erwidert, ist die Anmeldung als zurückgezogen angesehen. Entspricht die Anmeldung nach dem Argumentieren oder der Berichtigung immer noch nicht der Vorschriften, wird die Anmeldung zurückgewiesen.
 
Nach der formellen Prüfung stellt der Prüfer eine elektronische Annahme-Mitteilung. Der Anmelder sollte die Anzuchtmaterialien bereitstellen, und sie innerhalb drei Monate dem CCTCC (China Center For Type Culture Collection) schicken. Dort führt der Prüfer eine substantielle Prüfung in Form eines intensiven Tests, nämlich eines DUS-Tests, auf die Unterscheidbarkeit (Distinctness), die Einheitlichkeit (Uniformity) und die Stabilität (Stability) der Anzuchtmaterialien, einer Vor-Ort-Inspektion, einer schriftlicher Prüfung usw. durch. Die Prüfungsdauer ist auf die Prüfungsweise, die Qualität der Anmeldungsunterlagen, die Durchführung des Prozesses und die Pflanzensorten usw. abgestellt. Besteht die Anmeldung den DUS-Test nicht, wird sie zurückgewiesen. Nach dem erfolgreichen DUS-Test macht das Amt für den Schutz neuer Pflanzensorten bekannt und veröffentlicht die Bekanntmachung in dem „Bulletin zum Schutz neuer Pflanzenorten“. Nach der Bekanntmachung kündigt das Amt für den Schutz neuer Pflanzensorten die Erteilung an, druckt das Zertifikat aus und erteilt das Zertifikat.
 
Es ist anzumerken, dass die Anmeldung für den Schutz der neuartigen Pflanzensorten relativ lang dauert. Für ausländische Anmelder kann es oft mehrere Jahre dauern, bis sie das Zertifikat erhalten. Darüber hinaus sollen die Anmelder die Zeit im Voraus planen, um die Erteilung in kürzester Zeit zu erzielen, da für verschiedene Pflanzensorten unterschiedliche Regelungen und unterschiedliche Pflanzenzeiten (Jahreszeiten) gelten. Ein vereinfachter Prozessablauf für die Anmeldung ist unten als Referenz für die Leser beigefügt.
 
 
 


©2008-2025 By Linda Liu & Partners, All Rights Reserved.
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