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Abteilung der Chemie, Chinesischer Patentanwalt
Yan Wang
Patentzeichen ist diejenige Markierung, die sich als Schriften, Nummern, oder Abbildungen im Zusammenhang mit Patentrechten zum Kennzeichnen der Patente darstellt ist, wie z.B. Patentnummern, Kategorien der Patentrechte, Propagandasprache hinsichtlich der Patentrechte usw. Es handelt sich bei dem Kennzeichen eines Patentzeichens um das Verhalten zum Kennzeichnen eines Patentzeichens auf patentierte Produkten, Produktverpackungen, Produktanleitungen oder anderen Träger.
Für Kennzeichen eines Patentzeichens auf den Verpackungen der Produkte sollten die folgenden Anforderungen erfüllt werden: (1) die Kategorien der Patentrechte mit Chinesischen zu kennzeichnen, beispielsweise chinesische Erfindungen, Gebrauchsmuster, und Geschmacksmuster; (2) die Patentnummern der vom CNIPA erteilten Patente zu kennzeichnen. Neben den o.g. erforderlichen Materialen sind noch zusätzliche Schriften und Abbildungen erlaubt, die aber die Öffentlichkeit nicht irreführen dürfen. Darüber hinaus sollte es bei Kennzeichen eines Patentzeichens auf den Produkten, die mithilfe eines patentierten Verfahrens hergestellt sind, auf deren Verpackungen, Anleitungen usw. erläutern, dass die Produkte eigentlich mithilfe eines patentierten Verfahrens hergestellt sind. Für Kennzeichen eines Patentanmeldungszeichens ist es notwendig, die Kategorien und die Anmeldungsnummer der chinesischen Patentanmeldungen mit Chinesischen anzugeben, wobei ein Ausdruck wie "angemeldet, noch nicht patentiert" erforderlich ist. Im Folgenden werde ich mit Beispielen erläutern, wie ein Patentzeichen in China kenngezeichnet werden soll.
Beispiel 1
Eine traditionelle chinesische Medizin GmbH gibt einen Ausdruck "Chinesische Patentnummer: ZL20071015XXXX.X" auf der Verpackung eines Produkts an. Tatsächlich stellt diese traditionelle chinesische Medizin GmbH Patentinhaber des bezüglichen Patents dar, wobei dieses Patentzeichen innerhalb der Gültigkeit der Patentrechte gekennzeichnet wird und der Inhalt des Patents mit dem Produkt übereinstimmt.
Nach der Erteilung des Patentrechts hat die GmbH das Patentzeichen innerhalb der Gültigkeit des Patentrechts gekennzeichnet, wobei das Produkt mit der Technik des Patents übereinstimmt und der Ausführer der Kennzeichnung der Patentinhaber ist. Jedoch ist die Kategorie des Patents nicht vom Patentzeichens beinhaltet, und somit das Patentzeichen ist nicht normgerecht, deswegen fordert die regional Behörde, die zuständig für die Patentarbeit, die GmbH auf, dieses Patentzeichen zur Formulierung "Chinesisches Erfindungspatent, Patentnummer: ZL20071015XXXX.X" zu korrigieren.
Beispiel 2
Ein Unternehmen gibt auf dem Produkt von Aloe-Vera Gel das Patentzeichen "Entnahme von Aloe-Vera Gel, chinesisches Erfindungspatent, Patentnummer: ZL97240139.3" und "hergestellt mit exklusiver patentierter Technologie" an. Tatsächlich stellt sich heraus, dass Herr Huang der Patentinhaber des bezüglichen Patents ist und das Unternehmen berechtigt, das Patentzeichen zu kennzeichnen, wobei die Kennzeichnung auch innerhalb der Gültigkeit des Patentrechts durchgeführt wird. Zugleich handelt es sich bei dem bezüglichen Patent um eine Schälmaschine für Aloe-Vera.
Das Unternehmen wird vom Herrn Huang berechtigt, das Patentzeichen zu kennzeichnen, deswegen ist das Unternehmen eine normgerechte Einheit. Wenn das Kennzeichen des Patentzeichens innerhalb der Gültigkeit des Patentrechts durchgeführt werden und das gekennzeichnete Patentzeichen auch die Kategorie des Patents, die Patentnummer, und andere notwendigen Informationen beinhaltet, ist das Patentzeichen auch formgerecht. Aber das gekennzeichnete Patent bezieht sich auf die Schälmaschine für Aloe-Vera, sondern nicht auf das Produkt von Aloe-Vera Gel, wobei das Patentzeichen nur die Produkte hinsichtlich der Schälmaschine für Aloe-Vera darstellen darf, sondern nicht die Produkte von Aloe-Vera Gel. Auch wenn das Produkt von Aloe-Vera Gel durch die Schälmaschine für Aloe-Vera hergestellt wird, ist es nicht erlaubt, das Patentzeichen in Bezug auf die Schälmaschine für Aloe-Vera auf dem Produkt von Aloe-Vera Gel zu kennzeichnen, damit es vermieden wird, die Öffentlichkeit zu dieser Auffassung irrenzuführen, dass das Produkt von Aloe-Vera Gel selbst ein Patentprodukt ist. Das Verhalten des Unternehmens verstößt gegen den 1. Artikel des 1. Absatzes §84 von <Richtlinien für Ausführung des Patentgesetzes>, "Kennzeichen des Patentzeichens des patentierten Produkts (die Schälmaschine für Aloe-Vera) auf dem nicht patentierten Produkt (Aloe-Vera Gel)", was die Verfälschung des Patent bildet, wobei das Unternehmen nicht nur die zivilrechtliche Haftung übernehmen sollte, sondern auch von der o.g. Behörde zum Korrigieren aufgefordert und verkündet wird, so dass vielleicht die unrechtmäßig erworbenen Gewinne eingezogen werden und die Geldstrafe verurteilt wird.
Ein Unternehmen verfügt über ein Patentrecht in China, und hat zugleich auch eine PCT-Anmeldung in vielen Ländern eingereicht und damit Patentrechte erhalten, wobei das Unternehmen auf dem Produkt einen Ausdruck "Internationales Patent, chinesisches Erfindungspatent, Patentnummer: 20141XXXXXXX.X" angegeben hat.
Vor allem ist die Auswirkung eines Patents regional eingeschränkt, und deswegen gibt es keine sogenannten Formulierungen wie z.B. "internationales Patent", "globales Patent". Das Unternehmen verfügt über das chinesische Patentrecht im Zusammenhang mit dem Produkt, und es ist berechtigt, auf dem bezüglichen Produkt das chinesischePatent und dessen bezüglichen Patentnummer anzugeben. Selbst wenn es auch über Patentrechte in anderen Ländern verfügt, ist der bezügliche Ausdruck nicht ordnungsgemäß, wobei die Kategorien der ausländischen Patente und die Patentnummern angeben sollen, sondern nicht den Ausdruck "internationales Patent" angeben. Dieses Verhalten gehört zur nicht normgerechten Kennzeichnung, und die o.g. Behörde kann das Unternehmen zum Korrigieren auffordern. Das richtige Patentzeichen lautet, wie z.B. "deutsches Erfindungspatent, Patentnummer: XXXXX; amerikanisches Erfindungspatent Patentnummer: XXXXX" zusammen mit "chinesischem Erfindungspatent, Patentnummer: 20141XXXXXXX.X", die auf dem Produkt oder dessen Verpackung gekennzeichnet werden sollen.
Beispiel 4
Eine Creme für Haut ist in der Drogerie verkauft, wobei auf der Verpackung ein Ausdruck "nationales Patent, Patentqualität, chinesisches Geschmacksmusternummer: ZL2013302XXXXX.X" steht.
Neben den erforderlichen Informationen wie Kategorie der Patentrechte und Patentnummer steht auf dem Produkt auch die zusätzlichen Angaben wie "nationales Patent, Patentqualität". Das bezügliche Patent bezieht sich eigentlich auf das Geschmacksmusterpatent, so dass für die Öffentlichkeit die zusätzlichen Angaben wie "nationales Patent, Patentqualität" irreführend sind, weil die Öffentlichkeit glauben könnten, dass das Produkt (Creme) selbst über eine patentierte Technologie verfügt. Weil dieses Patentzeichen irrenführend sein könnte, fordert die o.g. Behörde den Hersteller der Creme auf, die irrenführenden zusätzlichen Angaben wegzustreichen.
Beispiel 5
Eine Medizin "Qingkailing" ist in der Drogerie verkauft, wobei auf der Verpackung ein Ausdruck "Chinesisches Patentnummer: ZL991128XX.3" steht. Durch Ermittlung stellt sich heraus, dass die Technologie im Zusammenhang mit der Patentnummer 991128XX. sich auf die "Technologie zur Vorbereitung vom Qingkailing mit Cyclodextrin-Einschlussverbindung-Cholsäure und tierischer Extraktion" bezieht, wobei die sogenannte Medizin "Qingkailing" mithilfe des patentierten Verfahrens hergestellt wird.
Das in der Drogerie verkaufte Produkt "Qingkailing" ist ein direkt gemäß dem Verfahren des Patent 991128XX.3 hergestelltes Produkt. Aber auf dem Produkt werden nur die Kategorie des Patents und die Patentnummer angegeben, wobei eine Angabe "das Produkt mithilfe des Verfahrens hergestellt ist" ausgelassen wird, was auch das nicht normgerechte Verhalten bildet, wobei die Behörde den Hersteller dieser Medizin zum Korrigieren auffordern konnten.
Beispiel 6
Es steht auf der Verpackung einer aufblasbaren Matratze, die in einem Geschäft für medizinische Geräte verkauft sind, wobei ein Ausdruck "eine nationale Anmeldung eingereicht, alle Rechte vorbehalten, die Patentanmeldungsnummer: 20132018XXXX.X" angegeben ist. Nach Ermittlung ist das Patentrecht bei der Herstellung des Produkts noch nicht erteilt.
Falls ein Patentzeichen einer Patentanmeldungen vor der Patenterteilung gekennzeichnet wird, sollten die Kategorien und die Anmeldungsnummer der chinesischen Patentanmeldungen mit dem Ausdruck "angemeldet, noch nicht patentiert" in Chinesischen angegeben werden, wobei keines von den drei Elementen weglassen darf. Wenn die auf der Verpackung erwähnte Patentanmeldung noch nicht erfolgreich patentiert ist und die Kategorie der Patentanmeldung sowie ein Ausdruck "angemeldet, noch nicht patentiert" auch nicht angegeben werden, ist dieses Verhalten nicht normgerechte bildet, wobei zur richtigen Formulierung wie "chinesische Geschmacksmusteranmeldung, Patentanmeldungsnummer: 20132018XXXX.X, angemeldet, noch nicht patentiert" zum Korrigieren aufgefordert werden sollen.
Das Patentrecht der o.g. Patentanmeldung ist noch nicht patentiert, wobei es ist auch unklar, ob das Patentrecht erteilt werden kann. Nach dem Artikel 11. des <Patentgesetzes> nur dann ein Verletzungsverhalten gebildet wird, wenn das Patentrecht erteilt wird und das Patent ausgeführt wird ohne die Berechtigung des Patentinhabers. Es bedeutet, dass vor der Erteilung des Patentrechts kein Verletzungsverhalten entsteht. Der Ausdruck "alle Rechte vorbehalten" ist auch irreführend, und deshalb nicht normgerecht. Es wird somit von der Behörde zum Korrigieren aufgefordert.
Darüber hinaus sind die zusätzlichen Angaben wie "Verfälschung wird verklagt", "Patentanmeldung ist geschützt", "Verfälschung ohne Berechtigung ist verboten" usw. neben dem Patentzeichen für eine Patentanmeldung auch für die Öffentlichkeit irreführend. Die Behörde sollte die bezüglichen Einheiten auch auffordern, diese Ausdrücke wegzustreichen.
Zurzeit gibt es in China relativ umfassende und vereinte Vorschriften darüber, wie auf dem Produkt ein Patentzeichen zu kennzeichnen. In der Zukunft wird die Marktaufsichtsbehörde die Kennzeichnung des Patentzeichens prüfen und die nicht normgerechten Patentzeichen bestrafen. Deshalb können nur das klare und normgerechte Patentzeichen auf dem Produkt sich als die Propaganda der markterhältlichen Produkte effektiv auswirken.
Bibliographie
<(Erprobungsphase) Richtlinie für Fälle bezüglich der nicht normgerechten Kennzeichnung der Patentidentifikation>, veröffentlicht von CNIPA.