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Ergänzende experimentelle Daten


Chinesischer Patentanwalt
Tengfei SHI
Office@lindapatent.com
 
 
Die ergänzenden experimentellen Daten stehen in einem engen Zusammenhang mit den Gebieten wie z.B. Chemie, Pharmazie, Biochemie und Werkstofftechnik. Ehrlich gesagt ist dies in den Letzten Jahren in China ein ziemlich heißes Thema. Es hat die Aufmerksamkeit der Patentanmelder aller Welt auf sich gezogen. Die meisten Patentanmelder fragen sich oft, wie sie die Prüfer während des Prüfungsprozesses oder die Richter vor Gericht dazu bringen sollen, die ergänzenden experimentellen Daten zu akzeptieren. In unserer Praxis stellten wir fest, dass einige der Patentanmelder Schwierigkeiten hatten, die entsprechenden ergänzenden experimentellen Daten bereitzustellen.
 
Eigentlich hat dieses Thema eine lange Geschichte. Zuvor stellte CNIPA sehr strenge Anforderungen an die ergänzenden experimentellen Daten. Das Ergebnis war, dass fast jeder Prüfer alle Formen ergänzender experimenteller Daten ablehnte oder sogar einige Prüfer niemals den Inhalt der ergänzenden experimentellen Daten überprüften.
 
Der Grund des o.g. Umstandes liegt darin, dass die ergänzenden experimentellen Daten in der ursprünglichen Patentbeschreibung tatsächlich nicht beschrieben werden, und somit kein realer Bestandteil der ursprünglichen Beschreibung darstellt. Die Prüfer sind oft der Meinung, dass es keine Basis in der ursprünglichen Beschreibung gibt, und die Prüfer können anhand der ursprünglichen Beschreibung nicht beurteilen, ob die ergänzenden experimentellen Daten wahr oder falsch sind.
 
Das ist der Hauptgrund, warum die meisten Prüfer in der Vergangenheit kaum ergänzende experimentelle Daten akzeptierten. Und jedes Jahr schlugen CNIPA viele Patentanmelder vor, die Anforderungen an die ergänzenden experimentellen Daten zu lockern.
 
Am 1. Apr. 2017 wurde die neue überarbeitete chinesische Patenprüfungsrichtlinie in die Praxis umgesetzt. Es legt fest, dass die Prüfer die ergänzenden experimentellen Daten berücksichtigen sollten, anstatt diese Daten wie in der Vergangenheit kaum zu berücksichtigen.
 
Im Vergleich zur Vergangenheit ist die Situation verändert worden, aber es ist immer noch schwer zu schließen, dass die Prüfer die Neuheit, die erfinderische Tätigkeit oder die Anwendbarkeit der Offenlegung unweigerlich durch Überprüfung der ergänzenden experimentellen Daten bestätigen. Mit anderen Worten, obwohl die Prüfer den Inhalt der ergänzenden experimentellen Daten überprüfen würden, bedeutet dies nicht, dass die Prüfer die Daten unweigerlich akzeptieren.
 
Warum so? Der Grund geht auf eine andere Voraussetzung hinsichtlich der ergänzenden experimentellen Daten gemäß der chinesischen Prüfungsrichtlinie zurück. Die Richtlinie legt fest, dass die technischen Wirkungen, die sich in den ergänzenden experimentellen Daten widerspiegeln, von dem Fachmann durch die ursprüngliche Beschreibung erhalten werden sollten. Ehrlich gesagt ist diese Voraussetzung ein bisschen vage, weil es oft schwer ist zu beurteilen, ob wir die technischen Wirkungen, die sich aus den ergänzenden experimentellen Daten ergeben, durch die ursprüngliche Beschreibung erhalten werden können.
 
Mit anderen Worten bedeutet es für die Patentanmelder eine gute Nachricht, dass die Prüfer die ergänzenden experimentellen Daten berücksichtigen. Gleichzeitig ist es eine schlechte Nachricht, dass die Prüfer die erfinderische Tätigkeit nicht zwangsläufig genehmigen, trotzdem wir die ergänzenden experimentellen Daten schon bereitgestellt haben.
 
Damit wollen Sie bestimmt wissen, welche Art von ergänzenden experimentellen Daten in der Praxis von den Prüfern mit größerer Wahrscheinlichkeit akzeptiert werden kann.
 
Tatsächlich gibt es einige Vorschläge für die ergänzenden experimentellen Daten. Nach unseren Erfahrungen gibt es zwei Formen der ergänzenden experimentellen Daten, die von den Prüfern häufig eher akzeptiert werden.
 
Beispielsweise bezieht sich die vorliegende Anmeldung auf ein Produkt, das einen Parameter wie z.B. Viskosität aufweist, während die Entgegenhaltung D1, auf die die Prüfer verweisen, einen anderen unterschiedlichen Parameter beschreibt, wie z.B. die Festigkeit. Wie wir wissen, ist es unmöglich, die Viskosität der vorliegenden Anmeldung mit D1 zu vergleichen. Was soll der Anmelder tun, wenn der Prüfer in der Meinung ist, dass die vorliegende Anmeldung nicht neu ist oder keine erfinderische Tätigkeit gegenüber D1 aufweist? Welche Daten sind die effektiven ergänzenden experimentellen Daten, die wir bereitstellen sollen?
 
Wir haben zwei gute Möglichkeiten. Eine Möglichkeit besteht darin, dass wir den ganzen Prozess des Beispiels von D1 (wie z.B. Beispiel 1 von D1) wiederholden können, um so das Produkt des Beispiels von D1 zu erhalten, und der Parameter mittels des gleichen Verfahrens wie in der vorliegenden Anmeldung gemessen werden kann. Dann können wir den Parameter in der vorliegenden Anmeldung mit dem neu gemessenen Parameter des Beispiels von D1 vergleichen. Wir können also schließen, ob die vorliegende Anmeldung neu ist oder die erfinderische Tätigkeit gegenüber D1 hat.
 
Im o.g. Fall können wir das Produkt des Beispiels von D1 erhalten und seine Viskosität messen, und danach den Viskositätswert der vorliegenden Anmeldung mit dem Wert des Beispiels von D1. vergleichen.
 
Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass wir das Beispiel der vorliegenden Anmeldung wiederholen können, indem wir dieselbe Messemethode wie die von D1 verwenden, um den Parameter, der mit dem Parameter von D1 identisch ist, zu messen.
 
Im vorliegenden Fall können wir die Stärke vom Beispiel der vorliegenden Anmeldung messen, und sie mit dergleichen von D1 vergleichen.
 
Die beiden o.g. Formen der ergänzenden experimentellen Daten wurden von den Prüfern in der chinesischen Praxis weitgehend anerkannt. Jedoch bedeutet es nicht, dass andere Formen der ergänzenden experimentellen Daten von den Prüfern nicht akzeptiert werden können. Im Gegenteil werden andere Formen der ergänzenden experimentellen Daten wahrscheinlich auch akzeptiert.
 
Beispielsweise gibt es eine vom Patentanmelder meist benutzte weitere Form der ergänzenden experimentellen Daten, wobei eine bestimmte Komponente in D1 anstatt der in der vorliegenden Anmeldung verwendet wird, und das Beispiel der vorliegenden Anmeldung durch die bestimmte Komponente in D1 wiederholen, um es zu beweisen, dass die Verwendung der Komponente in D1 nur minderwertige technischen Wirkungen gegenüber der vorliegenden Anmeldung erzielt werden kann.
 
Nach unseren Erfahrungen sind viele solchen Formen der ergänzenden experimentellen Daten von den Prüfern akzeptiert, und deswegen sind viele Patente erteilt.
 
Dabei sollen wir beachten, dass es derzeit keine Möglichkeit gibt, die Probleme mit unzureichender Offenlegung durch Bereitstellung der ergänzenden experimentellen Daten zu lösen.
 
Es liegt daran, dass CNIPA und die chinesischen Gerichte immer noch sehr strenge Anforderungen an die ausreichende Offenlegung stellen. Viele rechtliche Fälle in China haben bereits gezeigt, dass die Unzulänglichkeit von Offenlegungsproblemen durch die ergänzenden experimentellen Daten nicht überwunden werden kann. Dies liegt daran, dass die ergänzenden experimentellen Daten in der ursprünglichen Beschreibung unweigerlich nicht beschrieben sind und in der ursprünglichen Beschreibung keine Grundlage haben. Daher können die eigentlichen Mängel der ursprünglichen Beschreibung nicht behoben werden.
 
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass chinesische Prüfer die ergänzenden experimentellen Daten zunehmend akzeptieren. Wir können diese Daten so weit wie möglich bereitstellen, die die Meinung des Prüfers gegenüber der Anmeldung beeinflussen und zur Erteilung der Anmeldung beitragen.
 
Jedoch halten die Richter oft eine vorsichtige Stellung gegen die ergänzenden experimentellen Daten. Mit anderen Worten ist es im Vergleich zum Anmeldungsverfahren für die Richter noch schwieriger, die ergänzenden experimentellen Daten im Rechtsstreit zu akzeptieren.
 
Der Hauptgrund liegt darin, dass im Rechtsstreit eine stärkere Überzeugungskraft aufgefordert wird, um zu beweisen, dass die ergänzenden Versuchsdaten wahr sind oder vom Fachmann durch die ursprüngliche Beschreibung erhalten werden können. Jedoch sind die ergänzenden Versuchsdaten nicht ein Teil der ursprünglichen Beschreibung. Deswegen ist es schwer, das o.g. Verfahren durchzusetzen, und die Richter haben zureichenden Grund zur Zurückweisung der ursprünglichen Beschreibung.
 
Zurzeit haben China und die USA ein Wirtschafts-und Handelsabkommen abgeschlossen, und wir haben bemerkt, dass das Abkommen vorschreibt, dass China den Anmeldern von pharmazeutischen Patenten die Bereitstellung ergänzender experimenteller Daten gestatten muss, um den Anforderungen hinsichtlich der Patentfähigkeit sowie der erfinderischen Tätigkeit und der ausreichenden Offenlegung zu genügen.
 
In naher Zukunft ändert sich die Stellung gegen die ergänzenden experimentellen Daten in der Patentpraxis in China wahrscheinlich in gewissem Maße. Wir erwarten die neue Änderung. Wenn wir irgendwelche neuen Informationen bekommen, teilen wir es mit Ihnen sofort.
 


©2008-2025 By Linda Liu & Partners, All Rights Reserved.
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