Hallo zusammen und herzlich willkommen bei Linda Liu & Partners Live Übertragung! Heute möchte ich Ihnen das System der Registrierung des Software-Urheberrechts in China vorstellen.
Die Registrierung des Software-Urheberrechts, als Zertifikat des Urheberrechtseigentümers, ist in China fakultativ anstatt obligatorisch. Trotzdem trägt die Registrierung des Software-Urheberrechts dazu bei, den Urheberrechtseigentümer bei Verletzungsklagen und anderen Streitigkeiten, Verwaltungsverfahren, und Geschäftsverhandlungen zu beweisen.
Folgend sind eine Liste der notwendigen Dokumente für die Registrierung des Software-Urheberrechts sowie ein Verfahren zur Vorlegung der Quellcodes vorzuschlagen.
1. Erstens, Antragsformular
Die erforderlichen Informationen werden per Internet in das Registrierungssystem des Zentrums für Urheberrechtsschutz (auch als CPCC bezeichnet) eingegeben und damit wird ein Antragsformular aus der Ausführung des Anmelders erstellt. Vor der Online-Eingabe der Informationen, kann der Anmelder nach einem von uns bereitstellten Formular die notwendigen Informationen abfragen.
2. Zweitens, Eigentumsurkunde
Falls die Software ist selbstentwickelt, kann die Eigentumsurkunde entfallen.
Der ursprüngliche Vertrag für beauftragte Entwicklung oder der ursprüngliche Vertrag für kooperative Entwicklung ist erforderlich, falls die Software gemäß dem Provisionsvertrag oder Kooperationsvertrag entwickelt wird.
Wenn die Software von der dritten Partei abgetreten ist, ist der ursprüngliche Abtretungsvertrag erforderlich.
Wird der Vertrag in einer Fremdsprache abgefasst, ist eine vollständige Chinesische Übersetzung erforderlich. Das CPCC nimmt eine strenge Überprüfung der Klauseln des Vertrags vor. Beispielsweise müssten die folgenden Einträge vom Vertrag beinhaltet werden, nämlich der Name der Software, die Versionsnummer, und der Urheberrechtseigentümer. Der Name der Software, die Versionsnummer, und der Rechtsinhaber im Vertrag müssten exakt gleich wie sie im Antragsformular für Registrierung.
Im Falle der nicht selbstentwickelten Software sind wir bereit, Ihnen Rechtsdienstleistungen wie Vertragsüberprüfung und Übersetzung anzubieten.
3.Drittens, Authentifizierungsmaterialien für Software, einschließlich Quellcodes und Dokumente
(1) Über Quellcodes
Es gibt zwei Wege zur Vorlegung der Quellcodes, nämlich, gewöhnliche Vorlegung und ungewöhnliche Vorlegung.
Bei der gewöhnlichen Vorlegung eines Dokuments sind jeweils die ersten und letzten 30 aufeinanderfolgenden Seiten mit zumindest 50 Linien auf jeder Seite erforderlich, und wenn das Dokument weniger als 60 Seiten ist, sollte das gesamte Dokument vorgelegt werden.
Bei der ungewöhnlichen Vorlegung sieht der Artikel 12 der "Maßnahmen zur Registrierung des Computer-Software-Urheberrechts" die folgenden Verfahren als Beispiele für Einreichung der Authentifizierungsmaterialien:
(1) Die ersten und letzten 30 aufeinanderfolgenden Seiten des Quellprogramms, wobei die vertraulichen Teile davon mit breiten schwarzen Schrägstrichen abgedeckt werden könnten, jedoch sollte die abgedeckten Teile nicht mehr als 50% des eingereichten Quellprogramms;
(2) Die ersten 10 aufeinanderfolgenden Seiten des Quellprogramms samt 50 aufeinanderfolgenden Seiten irgendwelcher Teile des Quellprogramms;
(3) Die ersten und letzten 30 aufeinanderfolgenden Seiten des Zielprogramms samt 20 aufeinanderfolgenden Seiten irgendwelcher Teile des Quellprogramms;
In Bezug auf die o.g. (1) ist zu beachten, dass der Anmelder die Quellcodes NICHT selbst abdecken darf. Der Anmelder könnte die vertraulichen Teile markieren und das CPCC wird sie abdecken.
Da die Codes und die Dokumente für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, genügt die gewöhnliche Vorlegung für den Schutz des Geschäftsgeheimnisses. In der Praxis ist die ungewöhnliche Vorlegung selten anzuwenden.
Es ist ratsam, die Registrierung des Software-Urheberrechts zu beantragen, da sie als Anscheinsbeweis für den Urheberrechtseigentümer angewendet werden kann. Der Anmelder könnte die bestimmten vertraulichen Teile der vorgelegten Codes bearbeiten, um sie vertraulich zu behalten. Nachdem der Antrag zur Registrierung des Urheberrechts genehmigt worden sind, ist nur der Rechtsinhaber in der Lage, die Codes abzufragen, während das CPCC ausschließlich die grundlegenden Informationen, wie z.B. den Namen der Software, den Rechtsinhaber, das Veröffentlichungsdatum, usw. veröffentlichen darf. Die Codes bleiben unzugänglich für die Öffentlichkeit.
(2)Über die Dokumente
Betriebsanleitungen oder Gebrauchsanweisungen im Word-Format sind notwendig.
Die Dokumente sollten den Namen der Software und die Versionsnummer, die Software-Funktionseinführung, das Software-Betriebsverfahren usw. beinhalten, und Screenshots könnten zu gleicher Zeit hinzugefügt werden.
Falls die Dokumente in einer Fremdsprache abgefasst werden, sind die vollständigen chinesischen Übersetzungen erforderlich. Die Versionsnummern müssen im Antragsformular und in den Authentifizierungsmaterialien unverändert bleiben.
4. Viertens, der beglaubigte und legalisierte Beweis für gutes Standing des Anmelders
Der Beweis für gutes Standing des Anmelders sollte beim lokalen Notariat beglaubigt werden und dann bei der chinesischen Botschaft oder Gesandtschaft legalisiert werden.
Außerdem ist es bemerkenswert, dass es vor der Beantragung der Registrierung erforderlich ist, zuerst den eigentlichen Namen auf der Online-Plattform vom CPCC authentifizieren zu lassen. Die Registrierung des Software-Urheberrechts kann nur dann beantragt werden, wenn der Prozess für Authentifizierung des eigentlichen Namens vollendet ist, der normalerweise 3 bis 5 Arbeitstage dauert. Die drei folgenden Dokuments sind für die Authentifizierung des eigentlichen Namens notwendig:
1. Eine gescannte Kopie des beglaubigten und legalisierten Beweises für gutes Standing des Anmelders
2. Bevollmächtigung
3. Eine gescannte Kopie der Vorderseite und Rückseite des
Personalausweises des Systemadministrators. Wenn nötig, unsere Anwälte/innen können als den Systemadministrator dienen und seine/ihre
Personalausweise zur Registrierung anbieten.
Die gelisteten Dokumente sind notwendig für die Registrierung des Software-Urheberrechts. Ich hoffe, dass diese kurze Vorstellung Ihnen in gewissem Maße dabei hilfreich ist, wenn Sie sich über die Registrierung des Software-Urheberrechts überlegen. Wir stehen Ihnen gerne jeder Zeit zur Verfügung, wenn Sie irgendwelche Fragen haben, zögern Sie nicht, sich an uns zuwenden. Bis dann!